Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Kosten einer Psychotherapie im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt.


Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten werden von privaten Krankenkassen und der Beihilfestelle übernommen, sofern ein Anspruch auf Kostenübernahme für Psychotherapie vorliegt. Erkundigen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse bei Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle über die Versicherungsbedingungen für Psychotherapie. Gegebenenfalls können Sie bereits Formblätter für den Antrag auf Verhaltenstherapie bei der privaten Krankenversicherung und / oder der Beihilfestelle anfordern und mitbringen. Die Gebühren für Privatversicherte richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ / GOP).


Berufsgenossenschaft / Unfallkasse

Wenn Sie einen Arbeits- oder Dienstunfall hatten und unter den psychischen Folgen leiden, wird die Behandlung in der Regel von der Berufsgenossenschaft / Unfallkasse übernommen.


Selbstzahler

Grundsätzlich  besteht auch die Möglichkeit, dass Sie die Kosten der Psychotherapie selbst tragen. Die aktuelle Gebührenhöhe für die private Liquidation richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GOÄ / GOP).  


Paarberatung / Paartherapie

Die Kosten für Paarberatung und Paartherapie werden weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen und müssen daher von Ihnen als Selbstzahler-Leistung getragen werden.